FRAGE: Wir stehen vor einer rechtlichen Herausforderung mit einem unserer langjährigen Kunden in Shanghai. Wir exportieren hochtechnologische Sensoren, die grundsätzlich der EU-Dual-Use-Verordnung unterliegen. Der Kunde hat uns nun mitgeteilt, dass er aufgrund der aktuellen logistischen Situation eine größere Menge direkt auf sein Lager nehmen möchte. Er hat uns per E-Mail zugesichert, dass diese Sensoren ausschließlich im eigenen Land (China) über das gesamte Jahr hinweg an Endkunden im zivilen Bereich verkauft werden.
Reicht diese E-Mail-Zusicherung aus, um unsere Exportkontrollpflichten zu erfüllen? Wie müssen wir uns absichern, um nicht gegen die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu verstoßen, wenn der Kunde die Ware doch anderweitig verwendet?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Die Zusicherung per E-Mail ist in einem Audit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Regel nicht ausreichend. Im Weiteren würden ich Ihnen folgende Schritte empfehlen:
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