FRAGE:
Wir erhalten viele Warenlieferungen mit dem Schiff. Dieses fährt nach Rotterdam, von wo aus es mit LKWs weitergeht. Bisher haben wir immer einen Versandschein T1 eröffnet und die Ware zu unserer zuständigen Zollstelle befördert und dort abgefertigt. Unsere Spedition meinte jetzt, dass wir auch direkt in Rotterdam abfertigen könnten und uns dadurch den Versandschein sparen könnten. Wir sind dazu jedoch sehr unsicher. Können Sie uns sagen, ob wir in anderen Mitgliedstaaten abfertigen können und was wir dabei ggf. beachten müssen?
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