Verschiedenste Produkte sind durch die Entwaldungsverordnung betroffen
Die Entwaldungsverordnung gilt für in der EU ansässige Importeure, Verarbeiter und Verkäufer von Kakao, Kaffee, Soja, Rindern, Palmöl, Kautschuk und Holz. Betroffen ist eine Vielzahl von Produkten wie Süßwaren, Kosmetika, Leder und Möbel.
