Kurzmeldung

Kenia: Ab dem 1.7.2025 ist für Importe nach Kenia ein Ursprungszeugnis verpflichtend

Das Kenya Revenue Authority (KRA) teilte am 9.7.2025 mit, dass rückwirkend zum 1.7.2025 für alle Lieferungen mit Ziel Kenia ein Ursprungszeugnis verpflichtend vorzulegen ist.

Kerstin Velhorst

12.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Bisher galten ursprungsbegründende Unterlagen nur für den präferenziellen Warenaustausch zur Beantragung der zollrechtlichen Vergünstigungen. Ab sofort möchte das afrikanische Land für jeden Import einen Nachweis des Ursprungs vorgelegt bekommen.

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