FRAGE
Bei unserer Überprüfung der eingegangenen Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) haben wir festgestellt, dass diese in vereinzelten Fällen oben die nicht mehr gültige Verordnung genannt haben. Jetzt sind wir uns unsicher, ob wir diese LLEen für unsere Kalkulation heranziehen dürfen oder ob wir eine neue fordern müssen.
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