LESERFRAGEN

Kann ich mit einer Lieferantenerklärung kalkulieren, die eine falsche Verordnung als Grundlage hat?

Bei unserer Überprüfung der eingegangenen Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) haben wir festgestellt, dass diese in vereinzelten Fällen oben die nicht mehr gültige Verordnung genannt haben. Jetzt sind wir uns unsicher, ob wir diese LLEen für unsere Kalkulation heranziehen dürfen oder ob wir eine neue fordern müssen.

Julianna Straib-Lorenz

22.01.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Bei unserer Überprüfung der eingegangenen Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) haben wir festgestellt, dass diese in vereinzelten Fällen oben die nicht mehr gültige Verordnung genannt haben. Jetzt sind wir uns unsicher, ob wir diese LLEen für unsere Kalkulation heranziehen dürfen oder ob wir eine neue fordern müssen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min