Leserfrage

Kann das Zollamt wirklich einen Nullbescheid für mein Ausfuhrvorhaben fordern?

FRAGE Ich arbeite für ein mittelständisches Unternehmen in Norddeutschland. Ich bin neu im Bereich der Exportkontrolle und soll nun für unser Unternehmen auch die Koordination übernehmen bzw. Rückfragen der Behörden […]

Holger Schmidbaur

19.02.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE Ich arbeite für ein mittelständisches Unternehmen in Norddeutschland. Ich bin neu im Bereich der Exportkontrolle und soll nun für unser Unternehmen auch die Koordination übernehmen bzw. Rückfragen der Behörden bearbeiten und beantworten. Aktuell haben wir einen eher unangenehmen Fall, da unser zuständiges Zollamt eine Ausfuhrsendung von uns schon mehrfach aufgrund von Rückfragen gestoppt hat und nun einen Nullbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fordert. Vorher will das Zollamt die Ausfuhr nicht genehmigen. Ich habe beim BAFA schon angerufen und Kontakt aufgenommen. Man sagte mir dort, dass ich den Nullbescheid über das ELAN-K2-Verfahren anstoßen muss. Auch hat man mir in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es durchaus einige Zeit dauern kann, bis ich die Genehmigung tatsächlich erhalte, da man aktuell viele Fälle im Zusammenhang mit dem Russlandembargo bearbeiten muss.

Muss ich mir das Vorgehen des Zollamtes gefallen lassen? Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Ich frage mich auch, ob das Zollamt das so überhaupt vornehmen bzw. bestimmen darf?

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