FRAGE: In der täglichen Praxis fragen sich viele meiner Kollegen und ich, ob wir bei Sendungen an eine Privatperson die gleichen Sorgfaltspflichten und Prüfungsschritte wie bei einem etablierten Geschäftskunden anwenden müssen. Insbesondere die fehlenden Handelsregistereinträge oder die fehlende Firmierung machen die korrekte Prüfung von Privatpersonen extrem schwierig. Wir bitten um Ihre fachkundige Einschätzung.
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Die Exportkontrolle schützt vor der Verbreitung von sensiblen Gütern, die für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, militärische Endverwendungen oder als Dual-Use-Güter missbraucht werden könnten. Diese Risiken bestehen unabhängig davon, ob der Empfänger eine Firma oder eine Privatperson ist. Terroristische Organisationen, illegale Netzwerke oder staatliche Akteure können sich hinter Privatpersonen verbergen, um an verbotene Technologie zu gelangen. Die Identität des Empfängers (juristische Person vs. natürliche Person) ändert nichts an den Risikofaktoren wie: 1. Der Endverwendung: Wofür wird das Gut verwendet? 2. Dem Endverwender: Wer nutzt das Gut tatsächlich? 3. Dem Endbestimmungsland: In welches Land wird geliefert?
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