FRAGE: Unser Lieferant konsolidiert Warenlieferungen von mehreren Zulieferern und organisiert den Transport in einem Container. Wir bekamen von ihm nun eine Rechnung mit Daten der einzelnen Lieferanten und haben diese in einer Importanmeldung abgefertigt. Bei einer Zollprüfung wurde uns nun mitgeteilt, dass dies nicht zulässig sei. Können wir mehrere Versender in einer Zollanmeldung eingeben?
ANTWORT: Die Angaben zum Versender befinden sich in den Kopfdaten der Anmeldung, daher ist die Abwicklung von 2 verschiedenen Lieferanten in einer Zollanmeldung rechtlich und technisch nicht zulässig.
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