Leserfrage

Ihre Fragen zur Commerce Control List (CCL) und zur Genehmigung nach US-(Re-)Exportkontrollrecht

FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland und liefern Spezialgeräte in verschiedene Drittstaaten, darunter auch nach Südostasien. In einer Schulung zur Exportkontrolle wurde uns empfohlen, sowohl die […]

Svenja Sausen

04.06.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland und liefern Spezialgeräte in verschiedene Drittstaaten, darunter auch nach Südostasien. In einer Schulung zur Exportkontrolle wurde uns empfohlen, sowohl die EU-Dual-Use-Liste als auch die US Commerce Control List (CCL) zu prüfen, da einige unserer Produkte US-Komponenten enthalten. Nun ist uns aber nicht klar, worin eigentlich der Unterschied zwischen der CCL und der EU-Dual-Use-Liste besteht. Wann ist welche Liste für uns relevant? Und wie können wir feststellen, ob ein Produkt dort aufgeführt ist? Wir möchten keine Vorschriften übersehen – aber aktuell wissen wir nicht, wie wir diese beiden Systeme voneinander abgrenzen sollen. Vielen Dank für eine praxisnahe Einordnung!



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