FRAGE:
Seit Kurzem sind wir Ermächtigter Ausführer und exportieren nach Südkorea. Jetzt schrieben wir den Ursprungssatz mit unserer Bewilligungsnummer auf die Rechnung. Bevor wir Ermächtigter Ausführer wurden, verlangte der Kunde ein Ursprungszeugnis.
Ist dies Dokument nun mit der Ursprungserklärung überflüssig? Ersetzt der Ursprungssatz das Ursprungszeugnis oder müssen wir das dennoch beantragen und mitsenden?
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