FRAGE:
Wir sind ein in Deutschland ansässiges Unternehmen und verkaufen unsere Waren unter anderem einem Kunden in Australien (AU). Auf Wunsch des Kunden liefern wir jedoch nach Neuseeland. Muss für die Verzollung die Rechnung des Kunden aus AU verwendet werden oder können wir auch unsere Rechnung für die Verzollung verwenden? Oder ist das bereits Beihilfe für den Endempfänger um Zölle zu „sparen“?
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