Kurzmeldung
Haben Sie Zollabwicklungen in anderen Mitgliedstaaten? Dann müssen Sie auf diese Hürden gefasst sein
Sie dürfen als deutsches Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat Zollanmeldungen abgeben – mit Ihrer EORI und in eigener Verantwortung. Dabei gelten EU-weit einheitliche Vorgaben zur Richtigkeit und Vollständigkeit. Doch Achtung: Bei Aufbewahrungsfristen und Prüfungszugriffen greifen oft nationale Regeln. Lesen Sie hier, welche Herausforderungen Sie kennen müssen und wie Sie Prüfungen sicher standhalten – auch wenn die Anmeldung im Ausland erfolgt ist.
Svenja Sausen
19.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Wann deutsche Unternehmen im Ausland als Anmelder auftreten dürfen
Jedes in der EU-ansässige Unternehmen kann Anmelder in einer Zollanmeldung sein. Im Grunde gibt es zwei Konstellationen, wie Sie in anderen EU-Staaten als Anmelder Zollanmeldungen abgeben können:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen
- Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit