Leserfrage

Gibt es eine Vereinfachungsmöglichkeit für die Hinzurechnung von Werkzeugkosten?

Bei der letzten Zollprüfung wurde festgestellt, dass wir gesondert Werkzeugkosten an unseren Lieferanten bezahlen. Jetzt versuchen wir, dieses Problem in den Griff zu bekommen, aber es ist sehr schwer und zeitaufwendig, die jeweiligen Kosten den einzelnen Lieferungen zuzuordnen. Teilweise erhalten wir die Rechnungen auch erst nach der Einfuhr. Gibt es hier eine Vereinfachungsmöglichkeit?

Julianna Straib-Lorenz

14.05.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE Bei der letzten Zollprüfung wurde festgestellt, dass wir gesondert Werkzeugkosten an unseren Lieferanten bezahlen. Jetzt versuchen wir, dieses Problem in den Griff zu bekommen, aber es ist sehr schwer und zeitaufwendig, die jeweiligen Kosten den einzelnen Lieferungen zuzuordnen. Teilweise erhalten wir die Rechnungen auch erst nach der Einfuhr. Gibt es hier eine Vereinfachungsmöglichkeit?

AntworT VON SABINE WAZLAWIK: Ja. Sie können sich pauschale Zuschlagssätze für Ihre Werkzeugkosten bewilligen lassen. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass es für Sie ein sehr großer Verwaltungsaufwand wäre, die jeweiligen Zollwerte ohne einen Zuschlagssatz zu ermitteln. Dies steht jedoch in Ihrem Fall außer Frage, wenn eine Zuordnung der einzelnen Kosten schwierig ist und oft zum Zeitpunkt der Einfuhr die Höhe noch nicht feststeht. Zudem muss sichergestellt werden, dass keine Abgaben reduziert werden. Werden die Werkzeugkosten für Waren bezahlt, die mindestens die gleiche Höhe des Zollsatzes aufweisen, dann dürfte die Bewilligung kein Problem sein. Müssen die Kosten jedoch auf verschiedene Waren verteilt werden mit unterschiedlichen Zollsätzen, dann muss über die Pauschalierung ein Weg gefunden werden, dass es zu keiner Abgabenverkürzung kommt, z. B. durch prozentuale Einfuhrwerte der einzelnen Waren. Erhalten Sie die Bewilligung, können Sie je nach bewilligtem Verfahren alle Werkzeugkosten eines Jahres zusammenrechnen und im nächsten Jahr mit einem pauschalen Zuschlagssatz auf Ihre Einfuhren verteilen. Sprechen Sie am besten vorab mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt, um das für Sie beste Verfahren zu finden, damit Sie bei der Beantragung gleich vorgeben können, wie Sie die Bewilligung gerne hätten.





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