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Genau hinzuschauen, kann sich finanziell für Sie lohnen: Ihre Möglichkeiten auf Erstattung der Einfuhrabgaben
Ein Einfuhrabgabenbescheid bedeutet nicht das letzte Wort, denn es gibt eine Reihe von Gründen, am festgesetzten Abgabenbetrag zu Ihren Gunsten zu rütteln. Das kann ein banaler Tippfehler sein, ein Irrtum des Zollbeamten oder eine Ware, die beschädigt bei Ihnen ankommt. Wir bringen Licht in das Dunkel um Einspruch, Erlass, Erstattung und Erlöschen, damit Sie schnell einen Weg finden, gegen einen Einfuhrabgabenbescheid vorzugehen. Mit dem passenden Fachwissen navigieren Sie sich effizient durch die verschiedenen Erstattungstatbestände, damit Sie Ihre Möglichkeiten identifizieren, Geld vom Staat zurückzuerhalten, ohne dabei wichtige Fristen zu verpassen.
Svenja Sausen
09.03.2026
·
6 Min Lesezeit
Ihre Basis zur Prüfung der Erstattungsmöglichkeiten: Wie genau entstehen Einfuhrabgaben?
Einfuhrabgaben können nur deshalb entstehen, weil es im Gesetz sogenannte Entstehungstatbestände gibt. Für die Entstehung von Zöllen gibt es im Unionszollkodex – UZK – die Artikel 77 und 79. Eine gewollte Einfuhrzollschuld entsteht bei Überlassung
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