Top-Beitrag
Gemeinsames Versandverfahren: So vereinfachen Sie Ihre grenzüberschreitenden Transporte
Wenn Sie regelmäßig Waren über die EU-Grenzen hinweg transportieren, wissen Sie, wie zeitaufwendig Zollformalitäten sein können. Doch es gibt eine effiziente Lösung: das Gemeinsame Versandverfahren (Common Transit Procedure, CTP). Mit diesem zollrechtlichen Transitverfahren bewegen Sie Waren durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Grenze Zollabfertigungen erforderlich sind. Dadurch sparen Sie Zeit, reduzieren Kosten und optimieren Ihre Logistik. Wir zeigen Ihnen wie Sie das Gemeinsame Versandverfahren für sich nutzen können.
Julianna Straib-Lorenz
14.04.2025
·
7 Min Lesezeit
Georgien tritt dem Gemeinsamen Versandverfahren bei
Zum 1. Februar 2025 ist Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit können Sie ab sofort gemeinsame Versandverfahren mit Georgien als Abgangs-, Durchgangs- oder Bestimmungsstaat durchführen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel