FRAGE: Bei den letzten Zollprüfungen wurde vom jeweiligen Prüfer immer das Einfuhrumsatzsteuerkonto der letzten drei Jahre von uns verlangt. Da ich mir einfach nicht erklären kann, für was er dieses benötigt, wollte ich mal bei Ihnen nachfragen. Was können wir in so einem Fall falsch machen?
ANTWORT: Die Prüfung des Einfuhrumsatzsteuerkontos durch den Zollprüfer ist eine Möglichkeit, festzustellen, ob gegebenenfalls Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt wird, die keine Vorsteuer ist. In der Regel buchen Sie im Einfuhrumsatzsteuerkonto nur die angefallene und entrichtete Einfuhrumsatzsteuer. Das heißt, dass Sie die Summe des Einfuhrumsatzsteuerkontos dann bei Ihrer Vorsteuererklärung angeben. Sind im Einfuhrumsatzsteuerkonto jedoch beispielsweise fälschlicherweise noch andere Beträge gebucht wie Zollgebühren oder Beförderungskosten, dann müsste das Finanzamt prüfen, ob Sie sich diese Beträge bei der Anmeldung der Vorsteuer von der angemeldeten Summe auch abgezogen haben. Daher prüft der Zollprüfer, ob im Einfuhrumsatzsteuerkonto auch wirklich nur die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer gebucht ist. Teilweise benötigt der Zollprüfer das Einfuhrumsatzsteuerkonto auch, um einen Zusammenhang zwischen der Verzollung und der Buchung herstellen zu können. Häufig sind in dem Buchungstext die Spedition und eine Bescheidnummer angegeben, mit der auf den jeweiligen Steuerbescheid geschlossen werden kann. Dies ist hilfreich, wenn der Zollprüfer Zahlungen findet, für die er keine Zollanmeldung findet. So kann eine Zuordnung vielleicht auf diese Weise erfolgen.
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