Kurzmeldungen

Für Ihre Exporte nach Südafrika sollten Sie diese rechtlichen Voraussetzungen kennen

Südafrika ist nicht nur Vertragsstaat verschiedener regionaler und überregionaler Abkommen, sondern auch Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Auch Deutschland unterhält ein Handelsabkommen mit Südafrika. Grund genug, um Handel zu treiben! Doch […]

Holger Schmidbaur

08.02.2024 · 2 Min Lesezeit

Südafrika ist nicht nur Vertragsstaat verschiedener regionaler und überregionaler Abkommen, sondern auch Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Auch Deutschland unterhält ein Handelsabkommen mit Südafrika. Grund genug, um Handel zu treiben! Doch wie sieht da der rechtliche Rahmen aus?

Abkommen im Rahmen der SACU

Südafrika unterhält nicht nur mit Deutschland, sondern auch im Rahmen der Southern African Customs Union (SACU)-Freihandelsabkommen mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association (EFTA): Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), dem Gemeinsamen Markt Südamerikas (Mercosur: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sowie mit dem Vereinigten Königreich (VK-SACU und Mosambik) Handelsbeziehungen.

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