FRAGE: Unser Unternehmen ist in der Papierentsorgung national und international tätig. Unseren Lieferungen haben wir stets den Anhang VII der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO (EG) Nr. 1013/2006) mitgegeben. Nun haben wir gelesen, dass es dieses Dokument nicht mehr geben soll und stattdessen DIWASS eingeführt wird. Können Sie uns erklären, was es damit auf sich hat?
ANTWORT: DIWASS steht für Digital Waste Shipment System und wird zum 21.5.2026 das aktuell geltende Papierverfahren ersetzen, darunter auch den Anhang VII der EU-Abfallverbringungsverordnung.
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