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Exportverbot von Grundnahrungsmitteln aus der Republik Côte d’Ivoire – Sind Sie davon betroffen?

Wenn Sie Waren aus Drittländern beziehen, müssen Sie nicht nur prüfen, ob Sie diese importieren dürfen und welche Maßnahmen es gibt, sondern auch, ob das Exportdrittland irgendwelche Ausfuhrvorschriften hat. Jüngst hat etwa die Republik Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) ein Exportverbot erlassen. Welche Grundnahrungsmittel dies betrifft, lesen Sie hier.

Julianna Straib-Lorenz

30.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Exportverbot von Grundnahrungsmitteln gilt voraussichtlich bis Mitte Juli 2024

Die Regierung der Republik Côte d’Ivoire hat beschlossen, ein Exportverbot auszusprechen. Dieses Exportverbot soll die einheimische Wirtschaft schützen und die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln sicherstellen. Davon betroffen sind folgende Waren:

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