Die regulatorische Landschaft hat sich massiv gewandelt. Während früher die Exportkontrolle oft als rein administrativer Akt im Versand angesehen wurde, ist sie heute ein zentrales Element der Corporate Governance. Durch die EU-Richtlinie 2024/1226 und die Verschärfungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist das Risiko für den Einzelnen gestiegen.
Der Gesetzgeber unterscheidet heute strikt zwischen der operativen Fehlerquelle und dem Versagen der Aufsicht. Wer als Exportkontrollbeauftragter (EKB) agiert, steht im Fokus der Ermittlungsbehörden, sobald Unregelmäßigkeiten auftreten. Das Ziel der Behörden ist klar: Es soll nicht mehr nur das anonyme Unternehmen bestraft werden, sondern die handelnden Personen sollen für Pflichtverletzungen geradestehen.
So verhindern Sie, dass Fehler Ihrer Kollegen zu Ihrer eigenen persönlichen und finanziellen Last werden
Haftung ist kein Schicksal, sondern die Folge mangelnder Organisation. Die persönliche Haftung des EKB greift vor allem dann, wenn dieser vorsätzlich handelt oder durch Leichtfertigkeit Genehmigungspflichten ignoriert. Doch auch ohne eigenes direktes Handeln gerät man unter Druck, wenn die Dokumentation lückenhaft ist.
In der Praxis bedeutet dies: Wenn eine kritische Software oder ein Bauteil ohne Prüfung das Werk verlässt, steht der EKB in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er seine Überwachungspflichten erfüllt hat. Die Auswirkung auf Ihren Alltag ist massiv – jede Freigabe muss rechtssicher archiviert und jeder Prüfschritt nachvollziehbar sein, um im Falle einer Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die eigene Entlastung führen zu können.
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