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„Ex Works“ richtig verstehen: So vermeiden Sie Haftung bei Exporten und halten EU-Sanktionen ein

Als Zoll- und Exportkontrollverantwortliche ist es wichtig, dass Sie stets über entscheidende Entwicklungen am Markt informiert sind – gerade dann, wenn es darum geht, Sanktionen einzuhalten und Strafzahlungen zu vermeiden. Daher möchte ich Ihnen im Folgenden die Zusammenhänge zwischen der Incoterm-Regel „Ex Works“ (EXW) und den EU-Sanktionen näher erläutern. Erfahren Sie, wie Sie als Verantwortliche für Zoll und Export Ihre Pflichten erkennen, Ihre Haftung minimieren und Ihr Unternehmen umfassend schützen, auch wenn Ihr Kunde die Abholung organisiert. Ich verrate Ihnen, welche Prozesse Sie implementieren sollten, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Holger Schmidbaur

07.07.2025 · 9 Min Lesezeit

Verantwortlichkeiten im internationalen Handel klar definieren

Der internationale Warenhandel lebt von klaren Regeln. Die Incoterms® sind ein bewährtes Instrument, das weltweit angewendet wird, um die Pflichten von Exporteuren und Importeuren hinsichtlich Kosten, Risiken und Lieferpunkten genau festzulegen. Sie bilden die Grundlage für Transparenz und Rechtssicherheit in komplexen Lieferketten. Es daher wichtig, dass Sie diese Regeln nicht nur zu kennen, sondern auch ihre Anwendung in Bezug auf die sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen verstehen. Dies wird besonders relevant, wenn es um die Einhaltung von Sanktionen geht. Die Incoterms® schaffen eine gemeinsame Sprache und verhindern Missverständnisse, die sonst zu teuren Verzögerungen, Streitigkeiten oder sogar Vertragsbrüchen führen könnten. Dennoch können sie nicht alle Aspekte eines Geschäfts abdecken, insbesondere wenn es um die komplexen und sich ständig ändernden Vorschriften der Exportkontrolle geht. Hier liegt eine erhebliche Verantwortung bei ­Ihnen, die über die reine logistische Abwicklung hinausgeht.

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  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten