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„EUR. 1“ richtig ausgestellt – So vermeiden Sie eine Ablehnung und Ärger mit den Behörden

Die EUR. 1 ist ein Warenbegleitpapier, auch Warenverkehrsbescheinigung genannt. Diese sagt aus, dass die Ware präferenzbegünstigten Ursprung hat, sofern mit dem Empfangsland ein Abkommen besteht. Ein präferenzbegünstigter Ursprung bedeutet für Ihren Kunden unter bestimmten Umständen einen Wettbewerbsvorteil, weil dieser die Ware entweder mit einem vergünstigten Einfuhrzoll oder ganz ohne importieren kann. So spart er sich Einkaufskosten und ist wettbewerbsfähiger. Doch schon bei der Ausstellung der EUR.1 gibt es ein paar Tipps und Tricks, die Sie beachten müssen, damit der Zoll Ihnen diese auch abstempelt. Welche das sind und was sonst noch wichtig ist, haben wir Ihnen hier zusammengetragen.

Julianna Straib-Lorenz

30.08.2024 · 7 Min Lesezeit

Die EUR. 1 ist ein Warenbegleitpapier, auch Warenverkehrsbescheinigung genannt. Diese sagt aus, dass die Ware präferenzbegünstigten Ursprung hat, sofern mit dem Empfangsland ein Abkommen besteht. Ein präferenzbegünstigter Ursprung bedeutet für Ihren Kunden unter bestimmten Umständen einen Wettbewerbsvorteil, weil dieser die Ware entweder mit einem vergünstigten Einfuhrzoll oder ganz ohne importieren kann. So spart er sich Einkaufskosten und ist wettbewerbsfähiger. Doch schon bei der Ausstellung der EUR.1 gibt es ein paar Tipps und Tricks, die Sie beachten müssen, damit der Zoll Ihnen diese auch abstempelt. Welche das sind und was sonst noch wichtig ist, haben wir Ihnen hier zusammengetragen.

Das sind die wichtigen Felder in der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Feld 1 – Anschrift

Tragen Sie hier Ihre Anschrift als Antragsteller ein, bzw. die Anschrift Ihres Kunden, wenn Sie diesen vertreten. Die Anschrift muss vollständig sein und zusammen mit der Staatsbezeichnung eingetragen werden.

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