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EuGH-Urteil: Das bedeutet der „niedrigste akzeptable Preis“ für den Zollwert

Der Zollwert bewegt seit Langem die Gemüter – verständlich, da sich dessen Höhe in der EU auf den Kostenfaktor Zölle auswirkt. Wenn keine andere Methode der Zollwertermittlung möglich ist, bleibt nur die Schlussmethode. Damit beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall Keladis (C-72/24, C-73/24) und traf am 29.1.2026 eine Entscheidung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Svenja Sausen

09.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Ausgangssituation

In Griechenland wurden Textilien aus der Türkei importiert und zum freien Verkehr überlassen. Es bestand der Verdacht der systematischen Unterbewertung der Waren und es wurde eine nachträgliche Prüfung vorgenommen. Allerdings war eine physische Warenprüfung für die griechische Zollbehörde nicht mehr möglich und auch die Handelsunterlagen waren bezüglich der Warenbezeichnung nicht aussagekräftig. Die Zollwertermittlung war demnach weder nach der Transaktionswertmethode noch nach den 4 nachrangigen Methoden möglich. Also musste die Schlusswertmethode aus Artikel 74 Abs. 3 Unionszollkodex (UZK) herangezogen werden.

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