FRAGE: Unser Unternehmen importiert regelmäßig Waren aus Drittländern – mal größere, mal kleinere Einfuhren – und lassen diese über unterschiedliche Dienstleister für den Freien Verkehr verzollen. In letzter Zeit haben wir vermehrt in den Abgabenbescheiden bei der Verzollung eine ATX-Nummer bekommen, statt der gewohnten ATC-Nummer. Können Sie mir bitte den Unterschied zwischen diesen beiden Versionen erklären?
ANTWORT: Ein ATX-Steuerbescheid wird bei Importen von Sendungen bei Post- und Kuriersendungen über das System ATLAS-IMPOST erstellt. Hintergrund sind die Änderungen, die zum 1.7.2021 im Rahmen des Mehrwertsteuerdigitalpaketes erfolgten. Seitdem ist zum Beispiel die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 € entfallen. Grundsätzlich ist somit jedoch stets eine elektronische Zollanmeldung erforderlich. Um diese nun zu vereinfachen, wurde ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) für die zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung geringwertiger Sendungen bis zu 150 € entwickelt. Ein Steuerbescheid aus dem IMPOST-System wird mit einer ATX-Nummer registriert. Somit resultiert die unterschiedliche Codierung lediglich aus dem angewandten Importverfahren.
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