EUDR-VO: Rückverfolgbarkeit bis zum Acker
Seit Juni 2023 in Kraft, wurde die EUDR-VO vorerst auf den 30.12.2025 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen haben nun bis zum 30.6.2026 Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Sie betrifft Importeure bestimmter Rohstoffe wie Palmöl, Soja, Holz, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Produkte.
