Kurzmeldung

EU erleichtert Rüstungsexporte: So profitieren Sie von den neuen Regeln

Am 14.4.2025 hat der Rat der EU seine Überprüfung des EU-Rahmens für die Rüstungsgüterkontrolle mit der Annahme des Beschlusses (GASP) 2025/77 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP abgeschlossen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der europäischen Exportkontrollpolitik und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die Sie als deutsche Exportkontrollverantwortliche maßgeblich betreffen.

Holger Schmidbaur

26.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Schlussfolgerungen des Rats unterstreichen die Notwendigkeit einer verstärkten Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit Rüstungsgüterausfuhren.

Konkret werden die folgenden Aspekte besonders hervorgehoben:

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  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
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