Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der EU nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden, weshalb zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet werden. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung dieser Waren in der EU sicherstellen und damit auch helfen, dass die in der EU produzierenden Unternehmen diese Vorkomponenten ohne zusätzliche Zollabgabenbelastung importieren können. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1.7.2024 veröffentlicht:
- Aussetzungen: Verordnung (EU) 2024/1851; ABl. L vom 4.7.2024;
- Kontingente: Verordnung (EU) 2024/1829; ABl. L vom 28.7.2024.
Hierbei muss noch erwähnt werden, dass auch Sie die Möglichkeit haben, Ihre Waren ggf. zollfrei stellen lassen können. Dies geschieht auf Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (https://bit.ly/3XtWZvH).
