Das CCE ist ein Verfahren des EU-Zollrechts, das es Unternehmen ermöglicht, die Ausfuhranmeldung in einem Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) abzugeben, obwohl sich die Ware physisch in einem anderen Mitgliedstaat befindet und dort zur Ausfuhr gestellt wird. Ehemals war das Verfahren als Einzige Bewilligung bekannt.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
