Kurzmeldung

Erweiterung der zentralen Zollabwicklung Export (CCE) um Slowenien und Bulgarien

Die beiden EU-Staaten Slowenien und Bulgarien erfüllen seit dem 21. Juli 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

Kerstin Velhorst

07.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Das CCE ist ein Verfahren des EU-Zollrechts, das es Unternehmen ermöglicht, die Ausfuhranmeldung in einem Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) abzugeben, obwohl sich die Ware physisch in einem anderen Mitgliedstaat befindet und dort zur Ausfuhr gestellt wird. Ehemals war das Verfahren als Einzige Bewilligung bekannt.

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