News

Diese neue TARIC-Maßnahmeart 415 müssen Sie beachten

Am 29. Oktober 2025 wurde im TARIC und damit auch im Elektronischen Zolltarif (EZT) eine neue Maßnahmeart mit der Nummer 415 „Amtliche Kontrolle – Pflanzen“ eingeführt.

Julianna Straib-Lorenz

04.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Was bedeutet das für Ihre Einfuhren?

Sie dürfen betroffene Waren nur einführen, wenn sie den amtlichen Kontrollen unterzogen und im GGED-PP (Codierung C085) erfasst sind. Die Pflicht ergibt sich aus Artikel 47 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 i. V. m. Artikel 72 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/2031. Jede von Maßnahme 415 betroffene Ware muss künftig mit einem Zusatzcode (ZC) angemeldet werden, der in Spalte 1 des Anhang XI Teil A DVO definiert ist. Über den entsprechenden Fußnoten-Link im TARIC-Eintrag können Sie die genaue Warenbeschreibung abrufen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min