Was bedeutet das für Ihre Einfuhren?
Sie dürfen betroffene Waren nur einführen, wenn sie den amtlichen Kontrollen unterzogen und im GGED-PP (Codierung C085) erfasst sind. Die Pflicht ergibt sich aus Artikel 47 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 i. V. m. Artikel 72 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/2031. Jede von Maßnahme 415 betroffene Ware muss künftig mit einem Zusatzcode (ZC) angemeldet werden, der in Spalte 1 des Anhang XI Teil A DVO definiert ist. Über den entsprechenden Fußnoten-Link im TARIC-Eintrag können Sie die genaue Warenbeschreibung abrufen.
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