Zollabteilung

Die Verlagerung der Zollabteilung als Share Service Center ins Ausland – so gelingt es!

Kostendruck und Einsparungen machen aktuell fast überall die Runde. Sie kennen es bestimmt auch von Ihren Zollagenten, dass diese bereits einen Standort innerhalb der EU haben, an dem sie Zollaktivitäten bündeln und einheitlich bearbeiten können. Die Zollabteilung ist damit wie ein Shared Service Center im Ausland, das sich um die Zollaktivitäten der Firma kümmert. Man könnte es auch als Dienstleister im Unternehmen bezeichnen. Wie gelingt diese Mammutaufgabe und welche Probleme können dabei auftreten? All das haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen. So können Sie entscheiden, ob diese Option für Sie infrage kommt.

Holger Schmidbaur

16.09.2024 · 7 Min Lesezeit

Die Verlagerung von Zollaktivitäten in einen europäischen oder sogar nichteuropäischen Mitgliedstaat ist ein komplexes Unterfangen mit rechtlichen, regulatorischen und betrieblichen Überlegungen. Hier sind die relevanten Aspekte zu erörtern:

Rechtliche Möglichkeiten und Zulässigkeit

Europäischer Mitgliedstaat

Die Verlagerung von Zollaktivitäten innerhalb der EU ist in der Regel unproblematisch, da es sich um einen einheitlichen Zollraum handelt. Es müssen jedoch die lokalen Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden.

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