Die verbindliche Zollwertauskunft (vZWA) wird zukünftig ein wesentliches Instrument der EU-Zollbehörden sein. So wird die rechtlich bindende Bewertung des Zollwerts Ihrer Waren ermöglicht. So soll aus Sicht der Zollbehörden Ihre Rechtssicherheit erhöht und das Risiko von Fehlbewertungen, Nachforderungen oder Sanktionen verringert werden. Die Umsetzung befindet sich aktuell in der Vorbereitungsphase, um die geplante Einführung ab dem 1.12.2027 zu gewährleisten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die geplanten Erleichterungen.
Die vZWA als neues Steuerungsinstrument der Zollbehörden
Die verbindliche Zollwertauskunft ist als drittes Instrument neben der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) angesiedelt. Sie soll Unternehmen bereits vor der Verzollung eine offizielle Bestätigung über den anzuwendenden Zollwert geben und wird durch folgende rechtliche Grundlagen implementiert:
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