FRAGE: Unser Unternehmen importiert im Monat etliche Lieferungen. Zur Vereinfachung haben wir Bewilligungen für ein Verwahrlager, Zolllager, zur Aktiven Veredelung und der vereinfachten Importzollanmeldung. Nun haben wir das Problem, dass aufgrund eines Verwahrerwechsels eine vorübergehende Verwahrung kurz vor dem Ablauf steht. Uns fehlen aber Importdokumente. Was können wir tun?
ANTWORT: Die vorübergehende Verwahrung ist lediglich für einen Zeitraum von 90 Tagen vom Gesetzgeber vorgesehen.
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