Ausgangslage:
Der sogenannte Trilog – EU-Rat, Parlament und Kommission – hat sich auf ein neues, verschärftes Lieferkettengesetz geeinigt. Dieses gilt entgegen der deutschen Version bereits für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 500 Personen und für einige als kritisch betrachtete Branchen bereits ab 270 Mitarbeitern. Das Gesetz wird viele Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt vor erhebliche Probleme stellen. Das EU-Lieferkettengesetz hat ein beabsichtigtes Hauptziel: Die Einkaufsabteilungen der davon betroffenen europäischen Unternehmen sollen auf kritische Lieferanten u. a. mehr in Bezug auf Menschenrechte, Klimaneutralität und Arbeitssicherheit einwirken. Wenn diese EU-Maßnahmen wirklich fruchten und ein Umdenken sowie einen Änderungsprozess bei den betroffenen kritischen Lieferanten auslösen würden, wäre das mit Sicherheit ein Erfolg. Die Entscheidung der EU hat jedoch 4 Folgen:
1. Kritik aus den Wirtschaftsverbänden
Zahlreiche führende Wirtschaftsverbände wie u. a. der BDI, der VCI und der VDMA haben sich kritisch zu diesem verschärften Gesetz geäußert, weil diese Verschärfung die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der betroffenen deutschen Unternehmen gegenüber den nicht betroffenen Drittländern einschränkt.
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