Kurzmeldung

Die EU und ihre Nachbarstaaten: gemeinsame Datenanforderungen für eine enge Zusammenarbeit

Ein wichtiges internationales Übereinkommen, das die EU mit Drittländern geschlossen hat, ist das „Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“. Zentraler Baustein ist die Schaffung eines einheitlichen Verwaltungspapiers für Einfuhr, Ausfuhr und Versand: das Einheitspapier bzw. die elektronische Umsetzung davon. Damit wurde bereits in den 1980er-Jahren der Grundstein für eine funktionierende Datenübertragung gelegt.

Svenja Sausen

13.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Ohne dieses Übereinkommen wäre das gemeinsame Versandverfahren undenkbar. Bereits seit 1988 sind dadurch die papierbasierten Verfahren harmonisiert worden. Durch diese festgelegten gemeinsamen Datenanforderungen kann das Versandverfahren elektronisch im System NCTS abgebildet werden.

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