FRAGE:
In der Regel sind bei unseren Wareneinfuhren aus der Schweiz immer Präferenznachweise dabei. Vereinzelt liegen sie jedoch zum Zeitpunkt der Abfertigung noch nicht vor. Sprechen wir mit dem Lieferanten, liefert er sie immer nach. Können wir die Präferenz trotzdem gleich beantragen, wenn wir wissen, dass der Präferenznachweis noch kommt? Oder können wir die Präferenzgewährung nachträglich beantragen?
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