FRAGE: Ich arbeite in einem mittelgroßen Unternehmen. Wie können wir die organisatorische und prozessuale Abstimmung zwischen Einkauf und Verkauf sicherstellen, damit Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (LLE) von europäischen Lieferanten rechtzeitig und vollständig vorliegen und so eine durchgängige, rechtssichere Präferenzkalkulation im Export ermöglicht wird?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Die Einholung und Prüfung von LLE liegen zwar grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Einkaufs, ihr Nutzen betrifft jedoch direkt den Verkauf: Sie ist essenzieller Vornachweis für Präferenznachweise wie EUR.1 oder Ursprungserklärungen. Ohne gültige LLE europäischer Lieferanten kann die präferenzielle Ursprungseigenschaft nicht belegt werden – mit der Folge, dass Kunden in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Mexiko) den vollen Drittlandszoll zahlen müssen. Das schwächt Ihre Wettbewerbsposition und kann im schlimmsten Fall zu zivilrechtlicher Haftung führen.
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