Aus Sicht der Exportkontrolle und der Sanktionslistenprüfung sind auch Finanzinstitute und Dienstleister im Bereich der Zahlungsdienste (PSPs) sowie Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) zur Einhaltung von EU-weiten und nationalen Sanktionen verpflichtet. Diese Richtlinien wurden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelt, um die einheitliche Umsetzung von restriktiven Maßnahmen in der EU zu fördern und rechtliche sowie regulatorische Risiken zu minimieren. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1. Implementierung interner Richtlinien und Verfahren: Finanzinstitute müssen robuste, effektive und auf ihre spezifische Geschäftstätigkeit zugeschnittene Richtlinien und Verfahren entwickeln, um die Einhaltung von Sanktionen sicherzustellen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um mit neuen Sanktionsregelungen Schritt zu halten.
