Die Inbetriebnahme von CCI hat keine Auswirkungen auf die bisherigen ATLAS Verfahren
Im Rahmen der Zentralen Zollabwicklung Einfuhr (Centralised Clearance for Import – CCI – werden – wie bisher – die Zollanmeldungen bei der Zollstelle abgegeben, in deren Bezirk der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist, bei der Überwachungszollstelle. Die Gestellung der Waren erfolgt jedoch bei einer anderen Zollstelle, nämlich dort, wo sich die Ware befindet: bei der Gestellungszollstelle. Die CCI kann die Importabfertigung, bei der mehr als ein EU-Mitgliedstaat involviert ist, vereinfachen und beschleunigen.
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