Seit dem 15. September 2024 unterliegt Antimon in verschiedenen Aggregatzuständen und chemischen Verbindungen der chinesischen Exportkontrolle. Das bedeutet, dass der Export dieser Stoffe und weiterer betroffener Waren nur noch mit einer gültigen Exportlizenz aus China möglich ist.
Was fällt unter die neue Exportkontrolle?
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