Am 15.3.2024 haben die EU-Staaten mehrheitlich das europäische Lieferkettengesetz beschlossen, trotz Enthaltung Deutschlands und einiger kleinerer Länder. Dadurch wird eine Anpassung des aktuellen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erforderlich.
Ursprünglich sollte das europäische Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Mio. Euro gelten.
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