Nachhaltigkeit

CSRD und ESRS: 12 verpflichtende Reporting-Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die von der EU geforderte obligatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein weiteres komplexes Projekt mit erheblichen Auswirkungen für Sie als Einkäufer. Nach übereinstimmenden Medienberichten lohnt es sich, möglichst frühzeitig damit zu beginnen. Bei der Umsetzung dieser vielseitigen und komplexen Anforderungen werden Sie wahrscheinlich qualifizierte Beratungsleistungen brauchen.

Hans-Christian Seidel

01.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Situation: Der europäische Rat hat am 28.11.2022 endgültig die neue EU-Richtlinie gemäß dem Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Daher gilt die Richtlinie in Form von 12 obligatorischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit in Unternehmen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), als ein Bestandteil des CSRD.

Auswirkungen für den Einkauf: Für Sie im Einkauf bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand mit neuen Belastungen, da Ihr Bereich hierbei immer mehr zur Schaltzentrale wird, um interne Anforderungen und die der Kunden mit den Lieferanten zu klären. Auch wenn Sie von der Unternehmensgröße noch nicht direkt zum CSRD-Reporting verpflichtet sind und die Einführung dieser Richtlinien eventuell nochmals verschoben wird, lohnt sich die frühzeitige Vorbereitung auf eine einheitliche Berichterstattung im Hinblick auf die nächsten Monate.

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