Top-Thema
CSDDD oder LkSG oder beides? – Was bedeuten diese Abkürzungen vor allem für Sie als Unternehmen?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Am 1. Januar 2024 ist die Meldeschwelle auf mindestens 1.000 Mitarbeiter gesunken. Hinzu kommt, dass Ende Mai das CSDDD (= Corporate Sustainability Due Diligence Directive) beschlossen worden ist. Dieses neue EU-Gesetz stellt eine Erweiterung des LkSG dar. Dazu wird es dann auch demnächst eine nationale Gesetzesanpassung geben. Doch welche Sorgfaltspflichten haben Sie jetzt schon und was kommt mit dem neuen EU-Gesetz? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuelle Lage im Artikel.
Julianna Straib-Lorenz
24.06.2024
·
5 Min Lesezeit
Das LkSG – Was steckt dahinter?
Prüfen wir erstmal das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, um uns einen Überblick über die wichtigsten Inhalte zu verschaffen. Gilt für Sie als Unternehmen das LkSG? Und wenn ja, inwiefern weitet sich dieses noch aus?
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel