Als Exportkontroll- und Zollbeauftragte wissen Sie nur zu gut, dass das globale Geschäft nicht einfach ist. Für bestimmte Waren gelten beim Import und Export besondere Regeln – die sogenannten Verbote und Beschränkungen (VuB). Diese können bedeuten, dass die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr einer Ware entweder gänzlich untersagt ist oder nur unter spezifischen Bedingungen erlaubt wird.
Was sich genau ändert: neue Codierungen für Ihre Unterlagen
Der Zoll hat das „Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für VuB im IT-Verfahren ATLAS“ aktualisiert. Bisher galten europaweit einheitliche Codierungen für VuB-relevante Unterlagen. Nun wurde die Liste erweitert, sodass auch einzelstaatliche Unterlagen und Erklärungen codiert erfasst werden können. Dies mag wie eine technische Detailänderung erscheinen, hat aber große Konsequenzen auf die korrekte Warendeklaration.
