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Chinas Exportkontrollgesetz: Herausforderungen für Sie als EU-Exporteur und Tipps zur internen Compliance
Mit dem bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen chinesischen Exportkontrollgesetz (ECL) hat China die Anforderungen für den Export kontrollierter Dual-Use-Güter erheblich verschärft. Davon sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in China betroffen, sondern auch ausländische Unternehmen, die von dort aus operieren. Wenn Sie als EU-Exporteur Geschäfte mit China tätigen, sollten Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Ihre Trade-Compliance-Strategie genau kennen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Güter klassifizieren und mit Sicherheit ausschließen können, dass Sie das chinesische Re-Exportkontrollgesetz ni cht verletzen. Wie Ihnen das leicht gelingt, erfahren Sie hier.
Julianna Straib-Lorenz
28.03.2025
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7 Min Lesezeit
Wer ist vom chinesischen Exportkontrollgesetz betroffen?
Das ECL gilt für:
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