Diese Änderung ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft
Die Volksrepublik China verschärft wieder ihr Exportkontrollgesetz. Denn seit dem 1. Juli 2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle. Nachfolgend genannte Waren (Aufzählung nicht abschließend, siehe chinesischen Original-Text, hier finden Sie den Link dazu: https://tinyurl.com/2opahnky ) dürfen seit dem 1. Juli 2024 nur noch mit einer Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Von dieser Pflicht, eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen, sind folgende Waren betroffen (Ausschnitt):
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
