News

CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.

Julianna Straib-Lorenz

04.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Ihre Pflicht als Importeur

Wenn Sie regelmäßig Waren einführen, die unter die CBAM-VO fallen, sollten Sie rechtzeitig vor dem 1. Januar 2026 einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder stellen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min