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CBAM-Zertifikate rückwirkend ab 2026: Was jetzt auf Sie als Importeur zukommt
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist kein „Klimaprojekt am Rand“, sondern ein handfestes neues Importregime. Mit der Verordnung (EU) 2023/956 hat die Europäische Union ein CO₂-Grenzausgleichssystem geschaffen, das ein zentrales Ziel verfolgt: Carbon Leakage verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Drittstaaten ohne vergleichbare CO₂-Kosten. Für Sie als importierendes Unternehmen bedeutet das: Ab 2026 wird der CO₂-Preis Teil Ihrer Importkalkulation.
Julianna Straib-Lorenz
26.03.2026
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5 Min Lesezeit
Welche Branchen und Produkte sind betroffen?
CBAM erfasst zunächst besonders emissionsintensive Grundstoffe und Vorprodukte. In der Regelphase seit 1. Januar 2026 betrifft das insbesondere:
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