Situation:
Viele deutsche Unternehmen sind vom CO2-Grenzausgleichssystem betroffen. Es gilt, direkte und indirekte Emissionen, die im Produktionsprozess bestimmter importierter Güter entstanden sind, zu berechnen und zu dokumentieren – die erste Meldung in Sachen Carbon Border Adjustment Mechanism (= CBAM) muss zum 31.1.2024 abgegeben werden. Weiß die Unternehmensleitung, welche wichtige Rolle dem Einkauf zukommt?
Countdown!
Die Übergangsphase unterscheidet sich von der Umsetzungsphase: Während der Übergangsphase gelten lediglich Berichtspflichten. Weitere Anforderungen treten ab 1.1.2026 in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt brauchen Einführer eine gültige Zulassung als CBAM-Anmelder und sie müssen CBAM-Zertifikate erwerben.
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