Die EU-Kommission hat im Oktober einen Entwurf der Durchführungsführungsverordnung für den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht. Unternehmen konnten diese bis zum bis 27.11.2024 kommentieren.
Wenn 2026 mit der Einführung der verpflichtenden Meldung der CBAM-Berichte begonnen wird, müssen sich die Unternehmen bereits mit den Einzelheiten vertraut gemacht haben. Ab 2026 müssen die meldenden Unternehmen den Status „zugelassener Anmelder“ zur Verfügung stellen, um überhaupt von CBAM betroffene Güter importieren zu können.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
