Mit dem Carnet A.T.A. können Sie Waren zur vorübergehenden Verwendung zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei einführen. Das Carnet A.T.A. gilt als eine Art „Reisepass“ für Waren und ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung an den Zollstellen, ohne dass separate Zolldokumente des jeweiligen Einfuhr- bzw. Ausfuhrlandes erforderlich sind. Die Abfertigung ist mittlerweile in 77 Ländern möglich. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie das Carnet A.T.A. beantragen und welche Vorteile es Ihnen bietet.
In diesen Fällen können Sie ein Carnet A.T.A. nutzen
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